Rolle und Aufgabe der StA


Laut Strafprozessordnung Paragraf 160, Absatz 2 muss die Staatsanwaltschaft dem Grundsatz folgen, “nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln”. Das heißt: Sie muss Fälle unvoreingenommen und neutral betrachten. “Die Staatsanwaltschaft gilt als objektivste Behörde der Welt“, sagt der Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler, der an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin lehrt. Bei der Arbeit der Staatsanwaltschaft gehe es “nicht um irgendeine Jagd”, sondern darum, dass ein rechtsstaatliches Verfahren stattfindet.
spiegel.de

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