"Man rauft sich die Haare"


Prantl´s Kritik am Verfassungsschutz: “FARCE”: Die generelle Oberservierung der LINKEN Parlamentarier ist eine “Beleidigung” des ganzen Parlaments.
SZ-Interview

Dazu:
“Ich denke, man bräuchte mindestens eine extra gesetzliche Grundlage, die speziell regelt, wann auch Bundestagsabgeordnete überwacht werden können. Wir müssen bedenken, es geht auch um Abgeordnete, die zum Teil von der Mehrheit des gesamten Hauses legitimiert wurden, wie die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages der Linkspartei, dass solche Figuren einfach überwacht werden können, erscheint verfassungsrechtlich wie gesagt sehr zweifelhaft.”
Jura-Professor Möllers im dradio.de

Dazu:
Michael Naumann, der im CICERO deutlich macht, was die freiheitliche demokratische Grundordnung ausmacht: dazu zählt “die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition”, wie es in diesem verlinkten Urteil des BVerfG wörtlich heißt. Naumann endet: als “Meinungskontroll-Behörde hat sie (der Verfassungsschutz) keinen Platz mehr in der Republik. Ohne ihre V-Männer wäre die NPD schon längst verboten.”

Dazu:
Volker Beck:
“Das Parlament muss die Geheimdienste überwachen und nicht umgekehrt.” Beck fordert zur Wahrung der Freiheit des Deutschen Bundestags und seiner Mitglieder einen Genehmigungsvorbehalt durch das Parlament, wenn – im Einzelfall – ein Abgeordneter überwacht werden soll.

Dazu:
Kurzintervention von Dr. Gregor Gysi
http://dbtg.tv/fvid/1528280

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