Klage gegen Thurn+Taxis Baugenehmigung eingereicht

- Vollständiger Text der Klage im DOWNLOAD - Bekanntlich hatte sich der Stadtrat dem Antrag von über 4000 BürgerInnen der Stadt Regensburg verweigert, die bereits erteilte Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des Fürstenschlosses zu widerrufen. Um den Eintritt der Bestandskraft des Behördenbescheids und die Rodung der Bäume zu verhindern, hat RA Manfred K. Veits dagegen Anfechtungsklage erhoben.

Pressemitteilung

RA Manfred K. Veits teilt mit, dass er in eigener Verantwortung zur Unterstützung des von ca. 4000 Regensburgern getragenen Bürgerantrags “Rettet den Fürstenpark” fristgerecht am 10. Dezember 2007 Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht habe (Aktenzeichen: RO 2 K 07.2212 ) Damit konnte verhindert werden, dass der Genehmigungsbescheid bestandskräftig wurde. Somit konnte bis auf Weiteres auch das Fällen der Bäume verhindert werden. Ggf. wäre noch ergänzend ein Eilantrag zu stellen. Doch Veits vertraut darauf, dass das Fürstenhaus bei anhängender Anfechtungsklage keine Maßnahmen u.a gegen die als naturdenkmalwürdig eingestuften 115 Jahre alten Bäume veranlasst.

Der Anwalt weist im übrigen darauf hin, dass nach der völkerrechtlichen Regelung des WIENER MEMORANDUMS der Generalversammlung der UNESCO vom Oktober 2005 die Beteiligung der Regensburger Bürgerschaft bei dem beabsichtigen Eingriff in das WELTKULTURERBE samt Pufferzone notwendig gewesen wäre. Dies ist bekanntlich nicht geschehen. Allein deswegen sei die S.D. Fürst Albert II. von Thurn und Taxis erteilte Baugenehmigung rechtswidrig und im Wege des verwaltungsgerichtlichen Urteils aufzuheben.

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