Kommentare
- Stefan Wehmeier (Europa - am Scheideweg)
“Der Sparer erzeugt mehr Ware, als er selbst kauft, und der Überschuss wird von den Unternehmern mit dem Geld der Sparkassen gekauft und zu neuen …
- Wolfgang (Demokratische Willensbildung? Passé?)
England brennt — die Westminster-Demokratie wackelt, die währungspolitischen Fundamente Europas sind angefressen, die Börsen ächzen, Obama windet sich und könnte der Tea Party seinen Platz …
Fürstenpark reicht als Einheit bis zur Margaretenstraße
Die T+T Baugenehmigung betrifft den Fürstenpark in seiner Einheit: der Garten der Ressource Gesellschaft wurde von Fürst Albert zur Erweiterung des Schlossgartens (Schlossparks) erworben; damit schuf er zusammen mit der Unterführung der Allee eine Ausfahrt aus dem damals neuen Südflügel des Schlosses nach Süden. Die Grenze des Schlossparks in diesem Bereich ist auch inhaltlich vorhandener Planskizzen die Ausfahrt zur Margaretenstraße.Welterbekonvention - Rechtliche Rahmenbedingungen und Verpflichtungen
Nicht die „Selbstanzeige“ der Verantwortlichen in den Welterbestätten oder der Denkmalämter, sondern Eingaben von Bürgern, Vereinen und Initiativen sind es in der Regel, die die großen Konflikte vor das Welterbekomitee bringen. Das war in Köln nicht anders als in Dresden.T+T Baugenehmigung und das Wien-Memorandum
Das Wien-Memorandum Welterbe und Zeitgenössische Architektur von 2005 fordert schlicht Respekt vor gewachsenen urbanen Landschaftsräumen. Gleichzeitig macht der neue Begriff des »urbanen Landschaftsraums« deutlich, wie viele Rücksichtnahmen notwendig sind, um keine »funktionalen, visuellen, materiellen und assoziativen« Beziehungsgeflechte zu stören.Klage gegen Thurn+Taxis Baugenehmigung eingereicht
- Vollständiger Text der Klage im DOWNLOAD - Bekanntlich hatte sich der Stadtrat dem Antrag von über 4000 BürgerInnen der Stadt Regensburg verweigert, die bereits erteilte Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des Fürstenschlosses zu widerrufen. Um den Eintritt der Bestandskraft des Behördenbescheids und die Rodung der Bäume zu verhindern, hat RA Manfred K. Veits dagegen Anfechtungsklage erhoben.Fürstin Glorias Riesenbaby
Das Urteil darüber, ob Fürstin Gloria von Thurn und Taxis mit ihrem Riesenbaby - dem Fürstlichen Schloss - in "charmanter Art" verfährt, wird die Regensburger Stadtgesellschaft selbst fällen. Die "strengen" Welterbekümmerer sind längst aufgewacht.« »
