Die Bindung an das Gesetz


Kann man die Richterschaft dazu bringen, das geltende Recht anzuwenden?

Oder müssen wir uns damit abfinden, dass gerade in politisch brisanten Fragen das Recht “auf der Strecke” bleibt?

Und damit die Demokratie ein weites Stück ausgehöhlt wird?

Die Rechtsprechung ist an Gesetz und Recht gebunden.
Artikel 20 Abs.3 GG

—-

Fragen zum Donaumarkt-Deal 2005

Ihr Kommentar

Kommentarfunktion für diesen Artikel geschlossen

Inhalt

Links

RSS Feeds

Suche