Kommentare

Erstmals : Eingeräumte Fehler der StA

BR Sendung Kontrovers bringt es an den Tag – Fehler zulasten Mollaths

– Video mit Interview JMin Merk
http://mediathek-video.br.de/?bc=_200270431&bccode=bfs – 6:15 Minute –

Justiz-Roman

Ottwalt, Ernst
„Denn sie wissen, was sie tun“ (1932)

Dazu:

Akte Mollath
Berliner Zeitung

Dazu:

Mahnwache für Gustl Mollath am 6.7.2013 in Berlin!

Freiheit und Gerechtigkeit für Gustl Mollath!
Gegen staatliche Willkür in Justiz und Psychiatrie der BRD!

Sonnabend, den 6.7.2013 von 11 Uhr bis 14 Uhr
vor der “Vertretung des Freistaats Bayern beim Bund”,
Behrenstr. 21/22 in 10117 Berlin.

http://opablog.net/2013/06/14/mahnwache-fur-gustl-mollath-am-6-7-2013-in-berlin/

Dazu:
Anregung zum Handeln – Schreiben Sie an MP Seehofer!

Dazu:
Bericht Untersuchungsausschuss
http://uamollath.wordpress.com/2013/06/14/martin-runge-fordert-entlassung-der-justizministerin-merk-ist-nicht-tragbar/

Richterauswahl durch CSU-Ministerin

Ein Grund, die CSU im Herbst abzuwählen, ergbit sich von alleine aus dem nachfolgenden Zitat, das aufzeigt, wie seit Jahrzehnten die CSU-Justizminister allein und persönlich die Richter einstellen und befördern oder auch nicht.

“Bayern gehört zu der Minderheit der deutschen Länder, in denen es keinen Richterwahlausschuß gibt, der ein Minimum an Transparenz und pluralistischer Beratung bei den zentralen Personalentscheidungen der Justiz gewährleisten könnte. Über die Einstellung und Beförderung von Richtern entscheidet in der ordentlichen Gerichtsbarkeit allein Ministerin Merk (Art. 15 Abs. 1 Satz 2 BayRiG), wegen Fehlens einer Delegationsverordnung sogar zwingend höchstpersönlich (vgl. VGH Bayern, Beschluß vom 16. Oktober 1989 – 3 CE 89.02833). Richter, die sich bewähren, werden befördert, Richter, die sich nicht bewähren, werden nicht befördert (Art. 33 Abs. 2 GG). Versuche, an der Alleinzuständigkeit der Ministerin etwas zu ändern, und sei es auch nur in Tippelschritten, sind aufgrund der Mehrheitsverhältnisse aussichtslos (Merk im Bayerischen Landtag am 23. Juni 2009: “Die Besetzung von Spitzenstellen in der bayerischen Justiz durch einen Richterwahlausschuss, wie die SPD in ihrer Begründung des Gesetzentwurfs dies vorschlägt, lehne ich strikt ab.”).”
Quelle:
http://blog.delegibus.com/2013/03/03/der-fall-mollath-ein-mehrpersonenstuck-teil-3/

Wie die Strafvollstreckungskammer Bayreuth das Grundgesetz anwendet

§ 67 d Absatz 6 Strafgesetzbuch regelt, wie die Wegsperrung des Gustl Mollath auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen ist. Dabei ist der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit stets zu beachten.
http://dejure.org/gesetze/StGB/67d.html#

Hierzu gab es im 4. Quartal 2012 zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, justament für den Bereich des Oberlandesgerichts Bamberg, und damit für das Landgericht Bayreuth.

Die Rügen des BVerfG haben in der Causa Mollath erneut nicht dazu geführt, dass in Anbetracht des offenkundigen Missverhältnisses zwischen – angeblicher – Anlasstaten und der langen Zeitdauer des Wegsperrens Herr Mollath frei kam.

Die Missachtung der bindenden Rechtssprechung des BVerfG sowie der Verfassung selbst beweist den Zustand einer bayerischen Justiz extra legem.
mkv

Dazu:
Sitzung der Mollath-Unterstützer – Video
http://www.youtube.com/watch?v=oV2BeCOJ0R8&list=WLF32A1AAF79129789

Die "kastrierte" bayerische Justiz, ein Fall für den Generalbundesanwalt?

Man beachte: Verantwortlich für den WA-Antrag der StA war der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Böhm. Bekanntlich wird er in den nächsten Tagen die Stelle des Präsidenten des Landgerichts Regensburg zum Abschluss und Krönung seiner Karriere übernehmen. Dass er sich Sorgen macht, Sorgen auch um das Ansehen der Justiz insgesamt in Regensburg, ist daher verständlich und ein gutes Stück auch persönlich motiviert. Zurecht. Denn er mag ggf. sein neues hohes Amt antreten und hat – aus verausgegangenem Tun und Unterlassen – Glaubwürdigkeit und Legitimation von vornherein verspielt.

Denn Fakt ist, dass er sich als für den WA-Antrag verantwortlicher Leitender Oberstaatsanwalt nicht gegenüber “seinem” Generalstaatsanwalt Nerlich, dessen beklagenswerte Vorbefassung mit der Causa Mollath als früherer Amtsgerichtsdirekter allgemein bekannt ist, durchgesetzt hat, geschweige denn hat er verfassungskonform die Öffentlichkeit gesucht und sicherlich gefunden mit dem Hinweis auf die “Kastrierung” des WA-Antrags durch Nerlich und Erfüllungsgehilfen in der Staatskanzlei, worin laut SZ 5 Rechtsbeugungsvorwürfe zulasten des Richters Brixner enthalten waren.

Vor diesem Hintergrund sehe ich es als ein in Regensburg seit 30 Jahren zugelassener Anwalt so:

“Kastriert” ist nicht nur der WA-Antrag. “Kastriert” ist mit der Justiz in Regensburg, Bayreuth, Augsburg, München die gesamte freiheitliche demokratische Grundordnung, die zu schützen und verteidigen demnach die alleinige Aufgabe der Bürgerinnen des Freistaats ist. Bürger dieses Landes, schaut auf diese Justiz! Schaut nach ihr! Nach den Mitgliedern der Staatsregierung!

Es ist Zeit, dass ihr euch, der Souverän sich machtvoll zu Wort meldet.

Mit stillen Protesten an den Gerichtsorten – siehe www.twitter.com/#standingman – wäre ein Anfang gemacht.

Von den Bürgern der Türkei lernen! Demokratie, Rechtsstaat und universelle Menschenrechte auf den Schild heben! Hier, mitten in Deutschland. In Bayern. Im Freistaat. Und jene aus Ihren Ämter und Parteirollen “ent-wählen”, die zum Leiden des Gustl Mollath sich erdreisten, auf Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes zu “pfeifen” – ignorierend, dass diese Norm infolge der Menschenverachtung und -vernichtung durch das 3. Reich als immerwährende Mahnung Selbstverständnis und Selbstverständigung unserer Republik verkörpert; darin liegt der Grund, warum die zu achtende und zu schützende Würde jedes Menschen an der ersten Stelle unseres Grundgesetzes steht. Diese Verpflichtung trifft uns alle.

Jedermann, der sich so dem Vollzug des Grundgesetzes wie in der Causa Mollath entzieht, mit dessen Würde Händel treibt, setzt sich dem Verdacht der Verschwörung zum Verfassungsbruch aus.

Niemand steht über dem Gesetz, über der Verfassung. Auch nicht die “GRANDEN” – die Zeiten von FJS sind für vorbei. Für immer.

Herr Generalbundesanwalt, wollen Sie nicht übernehmen? Die Fakten liegen alle auf dem Tisch – der SZ und ebenso im Blog der Oberstaatsanwältin im Ruhestand Gabriele Wolff und ihrer außer-ordentlichen Mitstreiterinnen.

Zur Zuständigkeit des GenBAnw nach § 120 Absatz 2 GVG

mkv

Dazu:

Beitrag vom Amtsrichter i.R. Joachim Bode
http://opablog.net/2013/06/16/staatsanwaltschaft-und-ministerium-in-bayern-auf-bestem-weg-zur-kriminellen-vereinigung/

Dazu:
Link zum Blog desStrafrechtsprofessors Müller, Uni Regensburg
http://blog.beck.de/2013/06/19/die-aff-ren-im-fall-mollath

Zitat:
“Offenbar hatte die Staatsanwaltschaft, möglicherweise in der Diskussion mit höheren Hierarchieebenen, Angst vor der eigenen Courage bekommen: Das völlige Versagen sowie die kaum anders als mit böser Absicht interpretierbaren Fehlentscheidungen und Sachverhaltsverfälschungen wollte man abschließend dann doch nicht als vorsätzliche Rechtsbeugung bezeichnen (Affäre „Rechtsbeugung“). Zudem soll ein Antragsentwurf sich auch zum fehlenden Nachweis des Sachbeschädigungsvorwurfs geäußert haben.”

Standing-Man-Silent

Single-Steh-und-Protest-Impuls gegen die staatliche strukturelle Gewalt zum Nachteil des Gustl Ferdinand Mollath
Powerful Bavarian Standing Man

Bezug:

‘Standing Man’ Silent Protest Sweeps Turkey
http://www.commondreams.org/headline/2013/06/18-2

www.twitter.com/#standingman

An das bairische Wahlvolk, an den Souverän

Das im Hintergrund in perfider Weise gegen Gustl Mollath wirkende Kollusive kann kein Denkender übersehen.

Es mag Kräfte geben “hinter” der Justizministerin, die obendrein völlig unglaubwürdig ist, wenn sie behauptet, sie habe von der “Kastrierung” des WA-Antrags der Regensburger Staatsanwaltschaft keine Kenntnis. Sie hat damit auch jegliche Legitimation verloren, weiterhin im Amt zu bleiben.

Die Staatsjuristen haben, so meine Einschätzung nach 31 Jahren anwaltlicher Tätigkeit, den ihnen übermittelten Eifer, die Frage der – 5-fachen? – Rechtsbeugung niederzukochen. Es gibt wohl ein Justiz-Leak, nachdem der Ursprungs-WA-Antrag der Presse zugespielt wurde. Wann wird dieser in seiner Vollständigkeit der Öffentlichkeit unterbreitet, um die mit dem Juristen-Eid nicht in Einklang stehende Ignoranz aller Welt zu dokumentieren?

Mehr Zivilcourage und mehr Verteidigung der FDG ist wohl nicht zu erwarten – warum eigentlich nicht? “Wahrheit und Gerechtigkeit” – dieser Teil des Richtereids, den alle einmal aussprachen etc – gilt er nicht, wenn das Wirken des Richters i.R. Brixner unter strafrechtlichen Gesichtspunken zu würdigen ist? Warum setzt man sich “lieber” Prantls “Breitseite” der “Freiheitsberaubung durch Unterlassen” aus?

Man halte sich die Worte der Kanzlerin anläßlich des 17. Juni vor Augen, und versuche eine “Subsumtion” in Bezug auf die Justiz in Bayern und die Causa Mollath.

Das bairische Volk, das laut SZ von heute in der Stadt und wenn gebildeter dem Herrn Ude als neuen MP zuneigt, auf auf dem Land und wenn weniger gebildet dem Herrn Seehofer, wartet, die einen mehr, die anderen weniger, denn sie wissen vielleicht noch gar nichts von der Causa Mollath, schon gar nichts von den Problemen ihrer von ihnen zu kontrollierender Justiz, auf das angekündigte “SIGNAL” aus der 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg. Dabei dachte ich, der Kollege Strate hätte die Sache längst dem OLG Nürnberg im Wege der Untätigkeit-Beschwerde vorgelegt mit Hinweis auf die drei Tage Frist bei Nichtabhilfe durch die Kammer.

Was mich wirklich, wirklich interessierte, wäre der Inhalt der Gespräche, die der Kammervorsitzende und Verfassungsrichter Müller (dereinst MP im Saarland) – zuständig für die seit 17 Monaten anhängige VB des Herrn Mollath – mit seinen Kollegen gelegentlich fallbezogen führte … Wie steht es da, das höchste deutsche Gericht, dessen ehemalige Präsidentin in ihrem Büchlein “Im Namen des Volkes” u.a. Seite 110 ff folgendes schrieb:

“ … die Präambel ´Im Namen des Volkes´ … appelliert … an die Richterinnen und Richter. Sie verweist diese in ihrem richterlichen Alltag auf die demokratische Verfaßtheit unseres Staates, auf die daraus folgende Kontrollierbarkeit ihres Tuns sowie auf die schlichte Tatsache, daß sie nicht als Privatgeschöpfe oder gar Seher, sondern als Staatsbürger und Staatsdiener ihres Amtes zu walten haben. Im Lichte des Demokratiegebots, der richterlichen Unabhängigkeit und Bindung an Gesetz und Recht wird eine Geisteshaltung angemahnt, die man als Richterethos im demokratischen Staat auf den Begriff bringen kann”.

Soweit Jutta Limbach (a.a.O. Seite 113).

Ich rege an, “die Realität mit der Wirklichkeit” in Bezug zu setzen, um an ein Wort von Berti Vogts anzuknüpfen.

Wieviele Eigentore will die Justiz noch schießen?

Wäre es nicht an der Zeit, die Mannschaft und das Management zu erneuern?

Bairisches Volk, hör´auf die Signale …

mkv

Dazu:
Ein Kommentar von Michael Bach über die jüngsten Machenschaften
zum Nachteil des G.M.
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/05/26/der-fall-mollath-eine-hangepartie/comment-page-5/#comment-11844

Dazu:
“Das kriminellste Dokument des Falles”
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/05/26/der-fall-mollath-eine-hangepartie/comment-page-5/#comment-11973

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